Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Um was für eine Art der Reform es sich im Endeffekt handeln wird, darüber sind wir noch mit den entsprechenden Ministerien und Stakeholdern wie Universitäten und Verbänden im engen Austausch und in der Beratung.
Bitte schreiben Sie mir direkt per E-Mail an s.toscani@cdu-fraktion-saar.de, damit ich individuell auf Ihr Anliegen eingehen kann.