Antwort 04.09.2023 von Mechthilde Wittmann CSU
Sehr geehrter Herr C.,
Sehr geehrter Herr C.,
Als AfD stehen wir für eine gänzlich andere Politik, die die Belange der Menschen in den Mittelpunkt stellt, statt Ideologien voranzutreiben.
Länder wie Hamburg und Berlin machen es vor und haben ihre Einwanderungsbehörden zentralisiert, bzw. arbeiten derzeit an der Umsetzung. So können Anträge schneller und effizienter bearbeitet werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es mit der Reform entsprechend nicht mehr geben.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.