Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Bitte wenden Sie sich mit dieser Anfrage direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular.
Es gab zum ZP14 TOP einen Hammelsprung. An diesem habe ich teilgenommen.
Zu ermitteln, welche Abgeordneten zum Zeitpunkt des Hammelsprungs nicht mehr in Berlin waren, wird aber leider nicht möglich sein