Antwort 15.11.2023 von Stephan Brandner AfD
Danke für die Frage aber wie bereits erläutert äußerten die Mitglieder der Bundesregierung hierzu ausschließlich, dass sie alle rechtlichen Notwendigkeiten einhalten.
Danke für die Frage aber wie bereits erläutert äußerten die Mitglieder der Bundesregierung hierzu ausschließlich, dass sie alle rechtlichen Notwendigkeiten einhalten.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand zur Vermögensermittlung im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes prüft derzeit das Bundesministerium der Justiz noch verfassungsrechtliche Fragen, die in dieser komplexen Sache weiter existieren.
Mit dem Kabinettsentwurf wurde zum ersten Mal die Grundlage geschaffen, in der Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege zu gehen.
Wir wollen Ihnen und anderen Familien in Not helfen und erarbeiten deshalb sozialpolitisch, was wir können
Der Antrag der Union hatte keinerlei seriöse Gegenfinanzierung, deshalb haben wir dagegen gestimmt.