Antwort 09.04.2021 von Matthias Zimmer CDU
(...) Nach Artikel 70 bis 74 Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern - und damit auch für inklusive Bildung. (...)
(...) Nach Artikel 70 bis 74 Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern - und damit auch für inklusive Bildung. (...)
(...) Wir fordern enge Abstimmungen zwischen den Ländern und ein einheitliches Anforderungsniveau. (...)
Sehr geehrter Herr Prause,
da ich grundsätzlich nicht über "abgeordnetenwatch" kommuniziere, bitte ich Sie, mir Ihre Kontaktdaten ( E-Mail-Adresse) an die max.straubinger.wk@bundestag zu senden. Sie erhalten dann Antwort.