Frage von Andreas V. • 11.02.2022

Antwort von Hubertus Heil SPD • 16.05.2022
Die Entscheidung über das Aufstocken des Vorstands der BA liegt grundsätzlich in der Hand der BA selbst.
Die Entscheidung über das Aufstocken des Vorstands der BA liegt grundsätzlich in der Hand der BA selbst.
Das Problem ist, dass ich einerseits dafür bin, dass Menschen auch im Homeoffice tätig sein können, wenn sie denn wollen.
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde dem Betriebsrat ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit eingeräumt
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.