Antwort 17.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Für manche Patientinnen und Patienten ist die Frage der Darreichungsform keine Frage des Komforts, sondern der Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Behandlung.
Für manche Patientinnen und Patienten ist die Frage der Darreichungsform keine Frage des Komforts, sondern der Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Behandlung.
Im Ergebnis wurden viele Anmerkungen der Bürger im nun verabschiedeten Gesetz berücksichtigt, sodass wir von einem ausgewogenen, wenngleich zweifelsohne schmerzhaften Kompromiss sprechen können
Ich habe für das Beitragsstabilisierunsggesetz gestimmt, denn die gesetzliche Krankenversicherung stand ohne Eingreifen vor dem finanziellen Kollaps.
bei der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Verbindung mit einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 handelt es sich bislang nur um einen Vorschlag der Bundesregierung.