
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.
Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.
Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.
Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gesonderten Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir uns dafür ausgesprochen haben, einen gesonderten Entlastungstarif für Heizstrom (und insbesondere für Nachspeicherheizungen) vorzusehen, der bei höchstens 30 Cent liegt.
Die Bundesregierung erarbeitet mit den Ländern unter Hochdruck eine Verwaltungsvereinbarung um die Auszahlung zu ermöglichen.