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Bärbel Bas
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Frage von Irene L. •

Hallo wir sind ein Rentnerpaar und haben 2022 Heizöl für 4000 Euro gekauft, die selbe Menge kostete 2021 2000 Euro, bekommen wir einen Zuschuss??? Immerhin haben Gasverbraucher den Zuschuss schon beko

Ich finde es ungerecht das Gaskunden schon entlastet wurden ,und wir als Rentner nichts bekommen sollen
Nur wohngeldberrechtigte .Die 300 Euro haben übrigens alle bekommen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre konkrete Frage betrifft: Der Deutsche Bundestag hat im Dezember mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, um die vorübergehende Belastung durch die Energiepreissteigerungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.

Für diese stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Dabei muss mindestens eine Verdopplung der Kosten zum Vorjahreszeitraum vorliegen. Für Kostensteigerungen, die über das Doppelte des Vorjahrespreises hinausgehen, können 80 Prozent erstattet werden, bis zu einer Erstattung von 2.000 Euro. Bei einer exakten Verdoppelung der Kosten entsteht daher kein Anspruch, da dieser Fonds das Ziel hat, Härtefälle abzufedern. Bei einer Erhöhung von 2.000 auf beispielsweise 4.100 Euro bestünde aber grundsätzlich ein Anspruch.

Sie können entsprechende Zahlungen nach der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas künftig bei den jeweiligen Bundesländern beantragen. Das Antragsverfahren wird von den Bundesländern derzeit noch erarbeitet, da diese für die Durchführung verantwortlich sind. So können die Hilfen gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme der Bundesländer ergänzt werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage direkt an die hessische Landesregierung zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Kontaktformular unter https://hessen.de/kontakt.   

Auch für Gaskundinnen und -kunden können die Entlastungsmaßnahmen nicht alle Preissteigerungen auffangen. Die Gaspreisbremse ist deshalb umfangreicher angelegt, weil die Gaspreise am stärksten gestiegen sind. Die Bundesregierung hat auch eine Vielzahl anderer Entlastungsmaßnahmen umgesetzt - etwa die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die auch Sie als  Rentnerinnen und Rentner bereits im Dezember 2022 erhalten haben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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