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Eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes [...] ist derzeit nicht geplant. So eine Sonderregelung würde die Regelungssystematik des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durchbrechen, das sich an vergleichbaren Situationen im Verbandsrecht orientiert.
Eine WEG-Änderung, um eine*n siegreiche*n Kläger*in gegen die unterliegende WEG-Gemeinschaft von der anteiligen Kostentragung zu befreien, ist nicht geplant
Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Mit dem von uns Freien Demokraten korrigierten Heizungsgesetz trat auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie kürzlich in Kraft.
Mitglieder einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) profitieren auch im Zuge des GEG und bei Sanierungsmaßnahmen von bestimmten Förderbausteinen.
Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit Details bezüglich der Handhabung bekannt gegeben werden.