Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung.
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Das von Ihnen angesprochene Anliegen wird auf Bundesebene entschieden. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen keinen Einfluss.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Wir Grüne haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
Ich lehne Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie ab und setze mich für bessere Versorgung mit mehr Kassensitzen ein.