
Antwort 09.09.2021 von Bärbel Kofler SPD
Ich habe für das im Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 verankerte und mir sehr wichtige Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und deshalb für den Gesetzentwurf gestimmt.
Ich habe für das im Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 verankerte und mir sehr wichtige Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und deshalb für den Gesetzentwurf gestimmt.
Die Antwort ist einfach: gar nicht...ich bin nämlich NOCH nicht im Bundestag.
ich werde wie auch schon vor zwei Wochen dagegen stimmen.
Sehr geehrter Herr H.,
Stand heute bin ich noch kein Abgeordneter des Bundestags. An den Abstimmungen kann und darf ich deshalb noch nicht teilnehmen.