Frage von Thomas R. • 07.02.2024

Antwort von Marco Buschmann FDP • 29.04.2024
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
da das Gesetz ja noch keinen neuen Grenzwert konkret regeln wird, kann es dazu also auch keine Veränderungen geben, auch wenn ich das sehr bedauere.
im CanG selbst wird kein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt, insofern dürften entsprechende Fahrerlaubnisentzüge ihre Gültigkeit behalten.
Die Prüfenden werden regelmäßig überprüft.
Wir haben bereits hierzu verhandelt und ich kann Ihnen so viel sagen, dass wir eine rechtssichere und gute Lösung gefunden haben.