
 Antwort 07.02.2023 von Hannes Walter   SPD
Deshalb war dies zum damaligen Zeitpunkt nötig. Seit dem 1. Januar 2023 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr in Kraft und derzeit besteht auch keine Notwendigkeit dafür.

Deshalb war dies zum damaligen Zeitpunkt nötig. Seit dem 1. Januar 2023 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr in Kraft und derzeit besteht auch keine Notwendigkeit dafür.

Ich habe damals dieser unsinnige Inselregelung nicht zugestimmt (Enthaltung).

Ja, ich hätte wieder dafür gestimmt, denn es ist unsere Aufgabe, Menschen in Pflegeeinrichtungen so gut wir können zu unterstützen und zu schützen.

Genauso richtig war es dann jedoch auch, die Impfpflicht wieder aufzuheben, als sich das Infektionsgeschehen und die Immunitätslage veränderte.

Daher würde ich immer wieder gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht stimmen.

Ich stehe zu meiner Entscheidung von 2021. Mittlerweile hat sich die Situation mit Covid-19 weiterentwickelt.