Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich
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Antwort 30.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.