Staatsangehörigkeitsreform (Tagesordnung)
Sehr geehrter Herr Demir,
warum wurde die Staatsangehörigkeitsreform aus der heutigen Tagesordnung (2. Februar) entfernt? Und was bedeutet das jetzt?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Fragen an Hakan Demir
Es wird mit der SPD keine Rückschritte beim Staatsangehörigkeitsgesetz geben
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.

