Antwort 14.11.2025 von Sarah Hagmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Wahlprüfung läuft nach klaren gesetzlichen Verfahren, die einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordern. Der Abschluss des Verfahrens steht noch aus.
Die Wahlprüfung läuft nach klaren gesetzlichen Verfahren, die einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordern. Der Abschluss des Verfahrens steht noch aus.
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt.
Für mich steht im Mittelpunkt: Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Respekt vor dem Wählerwillen