Wie stehen Sie zu der Frage einer Neuauszählung der vergangenen Bundestagswahl?
Sehr geehrter Herr Schwarze,
das Bündnis Sarah Wagenknecht wurde bei der Bundestagswahl von knapp 2,5 Millionen Menschen gewählt. Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament mit 4,981 Prozent haarscharf um ca. 9500 Stimmen. Noch nie verfehlte eine Partei den Einzug in den Bundestag so knapp wie das BSW. Somit bestehen berechtigte Zweifel, ob alle Stimmen richtig zugeordnet wurden. Als aufrechten Vertreter unserer Demokratie bitte ich Sie, sich für eine Neuauszählung der Wahl einzusetzen.Weitere Verweise zum Thema:
https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestagswahl-warum-das-bsw-weiter-eine-neuauszaehlung-will,Ux9peW7
https://www.stern.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht--darum-hat-sie-ausnahmsweise-mal-recht-36114230.html
Sehr geehrter Herr W.,
das Vertrauen in freie und faire Wahlen ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass mögliche Zweifel ernst genommen und im Rahmen der vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für die Überprüfung von Wahlergebnissen bestehen klare gesetzliche Regelungen, etwa durch Wahleinspruchsverfahren und die Kontrolle durch den Deutschen Bundestag sowie gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht.
Eine generelle Neuauszählung ist jedoch nur dann vorgesehen, wenn konkrete und belastbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Nach aktuellem Stand gibt es hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Gleichzeitig gilt: Jeder begründete Zweifel muss geprüft werden. So stellen wir sicher, dass Transparenz gewahrt bleibt und das Vertrauen in unsere demokratischen Verfahren erhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

