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Jan-Marco Luczak
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Frage von Mark B. •

Lieber Herr Łuczak, Sie sind gewählter Bundestagsabgeordneter, ist es in Ihrem Interesse, dass die Auszählung der Bundestagswahl 100% korrekt abläuft ?

Sie sind im Februar dieses Jahres in den Bundestag gewählt worden und nehmen sicherlich das Ihnen von uns Wählern übertragene Amt sehr erst.

Während der Auszählung der Bundestagswahl ist es ganz offenbar zu erheblichen Fehlern bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen gekommen. Dem BSW trennen winzige 0.019 Prozent für einen Einzug in den Bundestag. Warum hat der Wahlprüfungsausschuss bis heute nicht einer Neuauszählung den Weg freigemacht ?

Für mich als Bürger, der bisher ein großes Vertrauen in unser demokratisches System hatte, sieht es eindeutig danach aus, dass hier entweder die Tragweite dieser Unregelmäßigkeiten unterschätzt wird oder auch politische Taktik eine Rolle spielt !

Das Vertrauen in unsere Demokratie steht auf dem Spiel ! Wie sollen wir weiterhin glaubhaft totalitäre Systeme aus unserer demokratischen Sicht kritisieren, wenn es grade bei uns zu solchen Ungereimtheiten kommen kann ?

Ich bitte Sie deshalb alles zu tun um Schaden von unserer Demokratie abzuwenden !

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich ist es im Interesse aller, dass jede Bundestagswahl korrekt ausgezählt wird. Das Vertrauen in freie, gleiche und faire Wahlen ist eine der wichtigsten Grundlagen unserer Demokratie. Deshalb muss jedem konkreten Hinweis auf mögliche Fehler sorgfältig nachgegangen werden. Ich sage das auch aus eigener Anschauung, meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg habe ich denkbar knapp mit nur 66 Stimmen verpasst. Auch ich habe seinerzeit eine Nachzählung angestrengt, die in Teilen gewährt wurde, letztlich aber nicht zu einem anderen Ergebnis führte.

Für die Bundesebene gilt: Für mögliche Unregelmäßigkeiten sieht unser Rechtsstaat ein klar geregeltes Wahlprüfungsverfahren vor. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat die erhobenen Wahleinsprüche umfassend geprüft. Dabei ging es ausschließlich um die Frage, ob konkrete und mandatsrelevante Wahlfehler vorlagen, die eine Neuauszählung oder eine Korrektur des Wahlergebnisses rechtfertigen würden. Nach sorgfältiger Prüfung ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Deutsche Bundestag ist dieser Empfehlung gefolgt.

Ein klar beschriebener, rechtsstaatlicher Weg, das finde ich richtig. Allein, dass ein Wahlergebnis knapp war, rechtfertigt keine Nachzählung. Dafür braucht es belastbare Anhaltspunkte. Die lagen im konkreten Fall nicht vor.

Unabhängig davon ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Das BSW hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Damit entscheidet nun die hierfür zuständige unabhängige Instanz über die vorgebrachten Einwände. Ich halte es für richtig, dieses rechtsstaatliche Verfahren abzuwarten. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass weitere Maßnahmen, etwa eine Neuauszählung, erforderlich sind, dann muss dies selbstverständlich umgesetzt werden.

Ich bin überzeugt, dass gerade die Möglichkeit, Wahlergebnisse gerichtlich überprüfen zu lassen, ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats ist. Entscheidend ist, dass mögliche Zweifel transparent und nach Recht und Gesetz geprüft werden. Genau dafür sind die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren da.

Herzliche Grüße

Jan-Marco Luczak

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