Antwort 24.09.2024 von Roger Beckamp AfD
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
Dem bei konkreten Vorfällen nachzugehen ist die Aufgabe der dafür zuständigen Stellen unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften.
Persönlich schätze ich Abgeordnete, die einem Brotberuf nachgehen
Nebentätigkeiten nehme ich nur in einem Umfang wahr, der meine Abgeordnetentätigkeit nicht beeinträchtigt.
Ich war der Einzige von 96 deutschen Europaabgeordneten, der die exakte Verwendung seiner Büro-Pauschale 2017 offengelegt hat.