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Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.

Inzwischen wurde ja die Bahnunterführung doch noch eröffnet. Dennoch hat der Bau viel zu lange gedauert und war eine unzumutbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.


In den kommenden Jahren wollen wir das Wohnen für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Dabei setzen wir auf Anreize und Innovationsoffenheit.

Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Gemeinde. Wie Sie wissen, habe ich in der Sache selbst bereits versucht, zwischen Ihnen und der Gemeinde zu vermitteln. Dies, wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, scheinbar ohne Erfolg.