Frage von Josef R. • 16.05.2024

Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die in diesem Jahr vergleichsweise starke Erhöhung der Diäten um 6 Prozent geht auf die ebenfalls starken Lohnerhöhungen zurück – die unter anderem auf die in den letzten Jahren gestiegenen Inflationsraten zurückzuführen sind
Über die Jahre ist die Entwicklung vergleichbar. Anders als bei der Rente kann es bei den Diäten aber auch Kürzungen und danach mehr Erhöhung geben.
Zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation bedarf es eines Gesetzes. Die Bundesregierung hat sich aber noch nicht auf einen Gesetzentwurf geeinigt, weshalb der Deutsche Bundestag noch nicht in das Verfahren involviert ist.