Öffentliche Verhandlungen und Debatten mit dem Landtagspräsidium darüber wären daher sinnvoll, und als Maßstab könnte man die Inflationsrate und die allgemeine Lohnentwicklung hinzuziehen.
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Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag in jeder Legislaturperiode innerhalb der ersten drei Monate nach der Wahl darüber berät und abstimmt, ob das Verfahren auch in der laufenden Legislaturperiode angewendet werden soll. Ich halte das bisherige Verfahren für sinnvoll.
Wenn allerdings Solidarität gefordert wird und von Ihnen abschließend die Frage nach anderen Maßstäben gestellt wird, so erkenne ich in Gesamtschau der eben beschriebenen Entwicklung vielfache Zeichen der Solidarität.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 5. September 2024.
Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben wurden, eine „Nullrunde“ hat es also nicht gegeben.
Die Festlegung und die Anpassung der Abgeordneten-Bezüge und der Minister-Gehälter folgen in Deutschland einem klaren Verfahren, das transparent und für alle nachvollziehbar ist. Anpassungen folgen der statistischen Lohnentwicklung in Deutschland.