Antwort 26.09.2024 von Dirk Heidenblut SPD
dort wo Cannabis legal gehandelt werden kann (das gilt derzeit nur für medizinisches Cannabis) durchaus eine übliche Versteuerung.
dort wo Cannabis legal gehandelt werden kann (das gilt derzeit nur für medizinisches Cannabis) durchaus eine übliche Versteuerung.
Mit der Verordnung des BMEL können Modellprojekte starten, die wir, wie eine EU-Recht-konforme Lösung, in der nächsten Legislatur gesetzliche verankern wollen.