Antwort 21.07.2026 von Volker Mayer-Lay CDU
Beschlüsse bzw. Vereinbarungen des Koalitionsausschusses sind nichts anderes als Willensbekundungen bzw. Pläne.
Beschlüsse bzw. Vereinbarungen des Koalitionsausschusses sind nichts anderes als Willensbekundungen bzw. Pläne.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Die Vorschläge zur Rentenanpassung finden grundsätzlich meine Unterstützung. Vor der Abstimmung werde ich Argumente und Anliegen aus meinem Wahlkreis prüfen.
Die Mineralölkonzerne müssen ihre hohen Preise vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen.