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Aus meiner Sicht würde die Abschaffung der Haltefrist die steuerrechtliche Systematik unnötig verändern. Zudem würden Kryptowährungen gegenüber anderen privaten Anlageformen wie Gold oder Fremdwährungen ohne sachlichen Grund schlechter gestellt.
Besteuerung von Kryptowerten bedarf differenzierter Betrachtung und weiterer Diskussion
Die Haltefrist ist kein Privileg, sondern Teil der bewährten Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Sammlerstücke und Fremdwährungen gilt.
Wir als CSU im Bundestag werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird