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Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Wir konnten glücklicherweise viele Verbesserungen erreichen und uns für mehr Sachlichkeit einsetzen.
Das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren.
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.