Derzeit ist das sicher noch nicht der Fall, insofern bin ich mit meiner Meinung ein Einzelfall.
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Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
einen Zusammenhang zwischen der Cannabislegalisierung im Allgemeinen und der Mocro-Mafia in NRW im Speziellen habe ich selbst nie hergestellt.