Antwort 25.03.2021 von Nicole Gohlke Die Linke
(...) Nach dem Grundgesetz Art. 30 liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in der Verantwortung der Bundesländer. (...)
(...) Nach dem Grundgesetz Art. 30 liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in der Verantwortung der Bundesländer. (...)
(...) Der Gesetzesentwurf des NKitaG wurde im März im Landtag zum ersten Mal vorgestellt und beraten. (...)