Antwort 14.02.2022 von Stephan Brandner AfD
der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist eine Bundesangelegenheit, die wir akzeptieren. Ohnehin ist in den Statuten fast aller Parteien festgelegt, dass man nicht Mitglied mehrerer Parteien sein darf.
Opposition kann und sollte also weit mehr sein als das, was Sie beschrieben haben.
Danke für die Frage. Die Antwort lautet: Ja.