Hallo Herr Evers, würden Sie sich in der Landesregierung für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen?
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.

Ihre Frage nach einem möglichen Verbot der AfD ist berechtigt und wird auch politisch intensiv diskutiert.