Antwort 21.02.2016 von Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr L.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
Sehr geehrter Herr L.,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
(...) Antwort: Nein, eine Offenlegung aller Nebeneinkünfte im Detail ist verfassungsrechtlich problematisch und somit unangemessen. So sind beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes Aussagen von Ärzten und Rechtsanwälten über behandelte Patienten bzw. (...)

(...) Auch ohne die Schweizer Volksabstimmungen mit ihren teilweise skurrilen Ergebnissen, kann man in Deutschland von einer "echten" Demokratie sprechen, zumal es in BW Volksentscheide gibt, wie die für die grün-rote Landesregierung überraschende Niederlage bei S21 gezeigt hat. (...)