(...) Selbstverständlich sollten aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor deren Ausführung in jedem Fall genauestens geprüft und abgewogen werden, ob eine Rückführung durchgeführt werden sollte, wie auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall. Nachdem das BAMF trotz der Umstände die Rückführung für richtig hielt, kann ich hier kein Fehlverhalten deutscher Behörden erkennen. (...)
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(...) Ein Abschiebegefängnis ist also das letzte Mittel, um die Regeln der deutschen Asyl- und Abschiebeverfahren durchzusetzen. Wenn im Ausnahmefall Abschiebehaft angeordnet wird, hat Hessen lange Zeit Plätze in den anderen Bundesländern genutzt. (...)
(...) Zu dieser Gruppe gehört allerdings nur ein geringer Teil der aktuellen als Flüchtlinge bezeichneten Migranten. Tatsächlich politisch verfolgte Personen, wie z.B. Edward Snowden oder Julian Assange bekommen bezeichnenderweise in Deutschland kein Asyl zugesprochen. (...)
Meine Antwort basiert auf einer Behördenauskunft. (...)
(...) die von Ihnen aufgeworfene Frage ist gesetzlich geregelt. In § 53 des Aufenthaltsgesetzes steht, dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen wird. (...)
(...) Unser Ziel ist ein modernes Einwanderungsrecht, das Schutz gemäß der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz bietet, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Konflikts schnell humanitären Schutz bietet oder die Einwanderung aufgrund der Qualifikation ermöglicht. (...)