Antwort 29.07.2024 von Carmen Wegge SPD
Zunächst einmal kann die Union sehr viel sehr gerne fordern, die Wahlen sind erst im nächsten Jahr und die Würfel sind alles andere als gefallen.
Zunächst einmal kann die Union sehr viel sehr gerne fordern, die Wahlen sind erst im nächsten Jahr und die Würfel sind alles andere als gefallen.
Im Bundeszentralregister können auch berufsrechtliche Konsequenzen vermerkt sein. Eine Tilgung ist davon abhängig, ob die Handlungen nicht mehr strafbewährt sind. Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsfähig ist.
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.