Frage von Jörn C. • 29.05.2021

Antwort von Dirk Panter SPD • 23.11.2021
Die SchAusnahmV ist insofern strenger als die bis dahin gültige sächsische Regelung es war, da sie keine zuhause durchgeführten Schnelltests mehr zulässt.
Die SchAusnahmV ist insofern strenger als die bis dahin gültige sächsische Regelung es war, da sie keine zuhause durchgeführten Schnelltests mehr zulässt.
(...) im Homeoffice arbeiten müssen. Ist dies nicht möglich, muss den Angestellten mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot gemacht werden. (...)
(...) Im Stadtrat Magdeburg wird die CDU Fraktion einen inhaltlich entsprechenden Antrag einbringen (...)