Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 04.04.2023 von Thorsten Frei CDU
Antwort 04.04.2023 von Hakan Demir SPD
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.
Antwort 23.06.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom Ende April 2023 wird diese Praxis nicht mehr länger nötig sein.
Antwort 11.04.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke
Sie haben Ihre Frage auch an Frau Mohamed Ali gerichtet, die den Antrag im Jahr 2021 für meine Fraktion eingebracht hat.
Antwort 31.03.2023 von Johann Saathoff SPD
Die Bundesregierung ist selbstverständlich an einer verfassungsgemäßen Alimentation interessiert und arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetzentwurf.
Antwort 30.03.2023 von Reem Alabali Radovan SPD
Bitte wenden Sie sich mit dem konkreten aufenthaltsrechtlichen Anliegen gemeinsam mit Ihrer Freundin an den Bürgerservice.