
Im Rahmen der Härtefallregelungen soll es schließlich Härtefall-Hilfen für Mieterinnen und Mieter geben, die statt Gas andere Heizmittel nutzen (etwa Öl oder Holzpellets).
Im Rahmen der Härtefallregelungen soll es schließlich Härtefall-Hilfen für Mieterinnen und Mieter geben, die statt Gas andere Heizmittel nutzen (etwa Öl oder Holzpellets).
Beim Vorschlag der Gaskommission handelt es sich um einen Vorschlag. Momentan erhalten wir aus der Bevölkerung und den Unternehen viele gute Hinweise, woran noch gedacht werden muss.
Heizen muss bezahlbar bleiben, egal welche Heizungen in Wohnungen und Häusern verbaut sind. Deswegen haben wir eine Energiepreispauschale von bis zu 300€ ausgezahlt, die allen zugutekommt.
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
im Dezember hat die Bundesregierung beschlossen auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, LPG, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wärmen und nicht von der Gaspreisbremse profitieren rückwirkend für den Winter 2022/23 zu entlasten.
Aus dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 02.11.2022 geht daher klar hervor, dass Mieter*innen, die durch die Aufwendung für die Bevorratung anderer Heizmittel finanziell überfordert sind, auch entlastet werden sollen.