Antwort 23.05.2025 von Julia Klöckner CDU
Sowohl die Benennung von Helga Schmid als auch die spätere Entscheidung bezüglich Annalena Baerbock fielen in die Zuständigkeit der damals amtierenden Koalition.
Sowohl die Benennung von Helga Schmid als auch die spätere Entscheidung bezüglich Annalena Baerbock fielen in die Zuständigkeit der damals amtierenden Koalition.