Frage von Eric C. • 29.01.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind und Versorgungsbezüge erhalten, zahlen nach dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent.
Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.