Frage von Marcel H. • 24.04.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 26.04.2023
Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist nämlich nicht - wie bei einem Werkvertrag - ein bestimmter Erfolg, etwa ein gewonnener Prozess, sondern nur eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Prozessführung.