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Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 26.04.2023

Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist nämlich nicht - wie bei einem Werkvertrag - ein bestimmter Erfolg, etwa ein gewonnener Prozess, sondern nur eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Prozessführung.

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