Frage von Ozan C. • 13.01.2024

Antwort von Karin Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.01.2024
Ich würde empfehlen, sich an die Rechtspolitiker*innen der Fraktion zu wenden und das Thema mit diesen zu diskutieren.
Ich würde empfehlen, sich an die Rechtspolitiker*innen der Fraktion zu wenden und das Thema mit diesen zu diskutieren.
Der Bildungsbereich ist bereits in Deutschland Kompetenz der Länder.
Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist nämlich nicht - wie bei einem Werkvertrag - ein bestimmter Erfolg, etwa ein gewonnener Prozess, sondern nur eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Prozessführung.