Antwort 30.11.2021 von Christina Stumpp CDU
Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche neutrale Informationen geben, dürfen nicht kriminalisiert werden. Werben damit dürfen sie jedoch nicht.
Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche neutrale Informationen geben, dürfen nicht kriminalisiert werden. Werben damit dürfen sie jedoch nicht.
Die derzeit geltende gesetzliche Regelung ist ein sehr ausgewogener Kompromiss unter Berücksichtigung der vielfältigen Problemlagen.
Sehr geehrter Herr L.,
Dieses Szenario ist ein rein theoretisches, dramatisierendes Argument, dass von der Realität von Schwangerschaftsabbrüchen ablenkt (...).
Es muss die freie Entscheidung jedes Menschen sein, ob er Kinder zur Welt bringen will oder nicht. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein.