Frage von Albrecht W. • 16.09.2021

Antwort von Frank Heinrich CDU • 20.09.2021
Nach aktueller Rechtslage ist eine Abtreibung verboten. Dazu im Gegensatz steht die öffentliche Darstellung, unter bestimmten Voraussetzungen sei sie "erlaubt".
Nach aktueller Rechtslage ist eine Abtreibung verboten. Dazu im Gegensatz steht die öffentliche Darstellung, unter bestimmten Voraussetzungen sei sie "erlaubt".
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass man den Schwangeren, die einen Abbruch planen die Angst vor der Zukunft nimmt.
Die SPD hat sich seit ihrer Gründung für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts eingesetzt.
So fordern wir unter anderem ein Personalbemessungsinstrument, das von einer 1:1-Betreuung der Schwangeren in wesentlichen Phasen der Geburt ausgeht. Zudem müssen Kliniken dazu verpflichtet werden, ihren Hebammen-Betreuungsschlüssel öffentlich zu machen.