
Mir wäre nicht bekannt, dass es ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei gäbe, denn das wäre Grundlage für eine etwaige Änderung. Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Mir wäre nicht bekannt, dass es ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei gäbe, denn das wäre Grundlage für eine etwaige Änderung. Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Im Europaparlament wurden entsprechende starre Regelungen abgelehnt, was ich befürworte.
Mit dem CanG soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt Möglichkeiten des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Mängeln.
im CanG selbst wird kein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt, insofern dürften entsprechende Fahrerlaubnisentzüge ihre Gültigkeit behalten.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen: