Antwort 21.10.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Mit unseren europäischen Partnern bin ich einig, dass wir die illegale Migration reduzieren und die Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigen
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.
Die AfD setzt sich für eine konsequente Anwendung bestehender Rückführungsregelungen ein
Nein, selbstverständlich nicht.