Antwort 02.06.2026 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Ich habe meine Homepage vor langer Zeit neu gestaltet und stark reduziert.
Unabhängig im Mandat, verpflichtet allein dem Gewissen.
Sehr viele Politikerinnen und Politiker sind nicht verbindlich, nicht bürgernah genug. Sie führen auch keine Sprechstunden durch und verzetteln sich in ihrer eigenen Partei oder auch im Bundestag.