
Vielen Dank für Ihre Frage. Bitte nehmen Sie diesbezüglich doch Kontakt mit mir unter martin.straesser@landtag.nrw.de auf.
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Sie haben sehr häufig auch erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge. Auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist ein solcher Eingriff. Jeder solche Eingriff muss verhältnismäßig sein, sonst ist er verfassungswidrig. Daher muss immer wieder neu geprüft werden, was man vorschreiben kann, was man nur dringend empfehlen kann etc.
Wenn sich - was wohl niemand hofft, aber viele befürchten – die neue Variante weiter ausbreiten sollte und sie insbesondere auch für Jüngere lebensbedrohend sein sollte hätte der Schutz des Lebens m.E. Vorrang vor den unbestritten negativen Auswirkungen einer allgemeinen Schulschließung. Es sollte dann aber die ultima ratio sein
Die Landesregierung hat sich für diese Legislaturperiode auf eine Lehrerbildungsreform geeinigt. Darin arbeiten Bildungs- und Wissenschaftsministerium intensiv.