Wenn nationale Behörden auf Hinweise zu Verstößen gegen die FFH-Richtlinie nicht reagieren, haben Bürger*innen und Initiativen die Möglichkeit, sich direkt an die Europäische Kommission zu wenden. Auf meiner Webseite habe ich hierzu Informationen und eine Anleitung zusammengestellt, wie Verstöße gegen Natura 2000-Gebiete gemeldet werden können: https://www.jutta-paulus.de/natura-2000-verstoesse/
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.09.2025 von Jutta Paulus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.10.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ziel ist es, durch klare technische Standards und bessere Sensibilisierung den Schutz von Wildtieren zu verbessern, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen. Auch Aufklärung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Antwort ausstehend von Wilhelm Korth CDU
Antwort 25.07.2025 von Jan-Philipp Beck SPD
Inwiefern die erforderlichen Kriterien zur Ausweisung nunmehr von den Ihnen genannten Gebieten erfüllt sind, kann ich Ihnen aufgrund der fehlenden Zuständigkeit leider nicht mitteilen. Hier empfiehlt es sich, sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde - das Amt für Naturschutz des Landkreises Schaumburg - zu wenden.
Antwort 08.08.2025 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verbreitung invasiver Tier- und Pflanzenarten ist ein globales Phänomen. Die EU, aber auch Land und Bezirke haben entsprechende Strategien erarbeitet.
Antwort ausstehend von Daniela Schmitt FDP