Wir Grüne unterstützen den Bann, den die Europäische Chemieagentur (ECHA) vorschlägt.
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Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig bringt sie insbesondere für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in einigen Regionen große Herausforderungen mit sich.
Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), das seit dem Schuljahr 2025/26 schrittweise wieder eingeführt wird, steht den Schulen wieder mehr Lernzeit zur Verfügung. Diese zusätzliche Zeit soll unter anderem genutzt werden, um Inhalte gründlicher zu behandeln und Zusammenhänge besser zu vermitteln.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Für das Zipfelbachtal ist uns aktuell keine konkret Maßnahmen zur Asphaltierung oder zum Ausbau eines befestigtem Radwegs in diesem Bereich bekannt.
Der Erhalt der Streuobstwiesen und alter Einzelbäume ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes von großer Bedeutung.