Hallo Herr Evers, würden Sie sich in der Landesregierung für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen?
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
