Einbürgerungen von Studierenden sind durch das Gesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn die Person sich mit einem Studierenden-Visum in Deutschland aufhält.
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Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.
Die Umsetzung geht also ihren geregelten Gang, das Gesetz wird zeitnah vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten rechne ich im Juni 2024. (im Gesetz wurde festgelegt, dass das Gesetz 3 Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt)
Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.