Jede Regelung, die die Rechte zwischen Ehepartner:innen neu regelt, sollte sich nur auf zukünftige Ehen beziehen.
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Eine Abschaffung der Hinterbliebenenrente und deren Ersetzung durch ein verpflichtendes Rentensplitting würde zu Verschlechterungen, insbesondere für Frauen, führen. Frauen sind bereits jetzt häufiger von Altersarmut betroffen. Daher lehnen wir solche Vorschläge ab. Die Linke vertritt die Position, dass Frauen eine angemessene Rente durch eine angemessene Vergütung ihrer geleisteten Arbeit erhalten sollten. Dafür brauchen Frauen keine Kürzungen von Leistungen, sondern endlich die Beendigung ökonomischer Diskriminierung.
Ein verpflichtendes Rentensplitting unter Eheleuten ist nicht geplant. Die Hinterbliebenenrente ist eine zentrale Säule der gesetzlichen Rentenversicherung zur sozialen Absicherung nach dem Tod einer oder eines Versicherten. Diese Rente ersetzt den wegfallenden Unterhalt der Verstorbenen und sind unverzichtbar für Witwen und Witwer.
Trotzdem haben Sie sicherlich in den Nachrichten von den Empfehlungen der Alterssicherungskommission gelesen. Vielleicht fragen Sie sich, warum wir eine Reform brauchen, wenn die Rente sicher ist. Weil wir wollen, dass das auch für die junge Generation so bleibt.
Eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann, ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten „Rente mit 63“.
Eine offene und faire Diskussion darüber, wie besondere Arbeitsbelastungen im Rentensystem besser berücksichtigt werden können, wird im Rahmen der geplanten Rentenreform geführt