Die Details des BBVAngG wird der Deutsche Bundestag ausgiebig und öffentlich beraten, sobald ihm ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt.
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Der Referent*innenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Den folgenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich parlamentarisch begleiten.
Wenn der Kabinettsentwurf vorliegt und das parlamentarische Verfahren für dieses Gesetz beginnt, werden sich unsere Fachpolitiker:innen mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.
das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.