Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
Die Industrieländer haben sich verpflichtet, den Klimaschutz in den Entwicklungsländern mitzufinanzieren. Jeder Euro hat dort mehr Wirkung als bei uns.
Nein.
Dass Bargeld ein relevanter Aspekt im Bereich der Geldwäsche ist, ist unbestritten. Trotzdem geht es aber in der Politik immer darum verschiedene Aspekte - und dazu zählt für mich im besonderen Maße auch der Freiheitsgedanke - gegeneinander abzuwägen.
Der Steuervorteil ist noch immer vorhanden. Die Bundesregierung plant hier wohl eine Abschaffung - diese fand jedoch noch nicht statt.