
Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen.

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen.

Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.

Die Staatsangehörigkeitsreform wird voraussichtlich nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung schnell möglichst auf den Weg gebracht wird.

Da das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht aktuell noch nicht vom Bundeskabinett gebilligt und in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, kann ich Ihnen dazu aktuell keine verlässliche Auskunft geben. Das werden die

Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.