
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung schnell möglichst auf den Weg gebracht wird.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung schnell möglichst auf den Weg gebracht wird.
Da das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht aktuell noch nicht vom Bundeskabinett gebilligt und in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, kann ich Ihnen dazu aktuell keine verlässliche Auskunft geben. Das werden die
Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.